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Anerkannt von Krankenkassen und Sozialversicherung

Céline Roland Opticien Lunetier – von der französischen Sozialversicherung zugelassen

Céline Roland Opticien Lunetier ist von den Krankenkassen und der Sozialversicherung zugelassen. Das bedeutet, dass Sie bei der Auswahl eines unserer hochwertigen Brillenmodelle und der Aufgabe einer Bestellung die volle Erstattung Ihrer optischen Ausrüstungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung und Ihre Krankenkasse genießen.

Unsere Zulassungsnummer lautet 682686423

Ihre Einkäufe bei Céline Roland Opticien Lunetier – erstattet durch die Sozialversicherung und Ihre Zusatzkrankenversicherung

Wenn Sie Ihre Sehhilfe auf unserer Website kaufen, haben Sie die Gewissheit, eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung und Ihre Zusatzkrankenversicherung zu erhalten. Céline Roland Opticien Lunetier ist tatsächlich von der Sozialversicherung und den Krankenkassen zugelassen.
Dadurch haben Sie die Möglichkeit, sich eine Brille aus unserem sorgfältig bei den renommiertesten Marken ausgewählten Sortiment zu gönnen und von der Kostenerstattung zu profitieren.

Selbstverständlich hängt der Betrag der verbleibenden Gesundheitsausgaben, der von Ihrer Zusatzkrankenversicherung übernommen wird, von dem Vertrag ab, der Sie an Ihre Krankenkasse bindet. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an diese zu wenden, um den Inhalt und die Bedingungen zu erfahren.

Um die Erstattung durch die Sozialversicherung und Ihre Krankenkasse zu erhalten, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an contact@celine-opticien-lunetier.fr mit, und wir senden Ihnen die für die Erstattung erforderlichen Unterlagen, nämlich den Behandlungsschein sowie die quittierte Rechnung mit den LPP-Codes.

Céline, von der Sozialversicherung und den Krankenkassen zugelassene Optikerin, erfüllt damit eine ihrer Verpflichtungen Ihnen gegenüber.